© von dem Gärtner
DR. GUDRUN LECHNER, M.SC. FACHÄRZTIN FÜR INNERE MEDIZIN UND RHEUMATOLOGIE
RHEUMATOLOGIE GASTROENTEROLOGIE OSTEOPOROSE PSYCHOSOMATISCHE & PSYCHOTHERAPEUTISCHE MEDIZIN WAHLÄRZTIN Ordination: Montag 15-19 Uhr Tel. Voranmeldung: 02734/3370 0664/57 58 359    A-3550 Langenlois Rudolfstraße 1

BEHANDLUNGSDETAILS

Wahlarzt Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Facharzt ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. WGKK, NÖGKK, BVA, KFA…). Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig. Was sind die Vorteile eines Wahlarztes für den Patienten? Der große Vorteil eines Wahlarztes ist die Möglichkeit sich ausführlicher mit seinen Patienten zu beschäftigen und besser auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen. Die Vorteile im Überblick: Flexible und rasche Terminvergabe Kaum Wartezeiten in der Ordination Ausführliches Arzt-Patienten Gespräch Gründliche Untersuchungen und Diagnostik Ausreichend Zeit für Befundbesprechungen Mehr Service für den Patienten Kosten Erstordination: ca. 90 - 120 € beeinhaltet Anamnese, Aufarbeitung aller Vorbefunde, Behandlungsplan, Arztbrief, etc. Folgeordinationen: abhängig vom zeitlichen Aufwand   Wie erfolgt die Verrechnung in einer Wahlarztordination? Das Behandlungshonorar ist vom Patienten vorerst selbst zu bezahlen. Im Anschluss kann die Honorarnote bei der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Kostenrückerstattung eingereicht werden. Von dieser bekommt der Patient den überwiegenden Teil des Kassenarzttarifes (jener Betrag, den ein Kassenarzt erhält) zurück. Im Falle einer privaten Zusatzkrankenversicherung für ambulante Leistungen besteht die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Kassenarzttarif und Privathonorar rückerstattet zu bekommen.    
BEHANDLUNG
INNERE MEDIZIN & RHEUMATOLOGIE

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Wahlarzt Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Facharzt ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. WGKK, NÖGKK, BVA, KFA…). Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig. Was sind die Vorteile eines Wahlarztes für den Patienten? Der große Vorteil eines Wahlarztes ist die Möglichkeit sich ausführlicher mit seinen Patienten zu beschäftigen und besser auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen. Die Vorteile im Überblick: Flexible und rasche Terminvergabe Kaum Wartezeiten in der Ordination Ausführliches Arzt-Patienten Gespräch Gründliche Untersuchungen und Diagnostik Ausreichend Zeit für Befundbesprechungen Mehr Service für den Patienten Kosten Erstordination: ca. 90 - 120 € beeinhaltet Anamnese, Aufarbeitung aller Vorbefunde, Behandlungsplan, Arztbrief, etc. Folgeordinationen: abhängig vom zeitlichen Aufwand   Wie erfolgt die Verrechnung in einer Wahlarztordination? Das Behandlungshonorar ist vom Patienten vorerst selbst zu bezahlen. Im Anschluss kann die Honorarnote bei der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Kostenrückerstattung eingereicht werden. Von dieser bekommt der Patient den überwiegenden Teil des Kassenarzttarifes (jener Betrag, den ein Kassenarzt erhält) zurück. Im Falle einer privaten Zusatzkrankenversicherung für ambulante Leistungen besteht die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Kassenarzttarif und Privathonorar rückerstattet zu bekommen.