INNERE MEDIZIN & RHEUMATOLOGIE
BEHANDLUNGSDETAILS
Wahlarzt
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Facharzt ohne
Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen (z.B. WGKK,
NÖGKK, BVA, KFA…). Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich
vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen
zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist
nicht notwendig.
Was sind die Vorteile eines Wahlarztes für den
Patienten?
Der große Vorteil eines Wahlarztes ist die Möglichkeit sich
ausführlicher mit seinen Patienten zu beschäftigen und
besser auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen.
Die Vorteile im Überblick:
•
Flexible und rasche Terminvergabe
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Kaum Wartezeiten in der Ordination
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Ausführliches Arzt-Patienten Gespräch
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Gründliche Untersuchungen und Diagnostik
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Ausreichend Zeit für Befundbesprechungen
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Mehr Service für den Patienten
Kosten
Erstordination:
ca. 90 - 120 €
beeinhaltet Anamnese, Aufarbeitung
aller Vorbefunde, Behandlungsplan,
Arztbrief, etc.
Folgeordinationen:
abhängig vom zeitlichen Aufwand
Wie erfolgt die Verrechnung in einer
Wahlarztordination?
Das Behandlungshonorar ist vom Patienten vorerst selbst
zu bezahlen. Im Anschluss kann die Honorarnote bei der
gesetzlichen Krankenversicherung für eine
Kostenrückerstattung eingereicht werden. Von dieser
bekommt der Patient den überwiegenden Teil des
Kassenarzttarifes (jener Betrag, den ein Kassenarzt erhält)
zurück. Im Falle einer privaten Zusatzkrankenversicherung
für ambulante Leistungen besteht die Möglichkeit, den
Differenzbetrag zwischen Kassenarzttarif und
Privathonorar rückerstattet zu bekommen.